Urteil zu Klinikbetten: Stadt Gütersloh geht in Berufung (17.04.07)
Unter obiger Überschrift nimmt die Stadt in einer Pressemitteilung zum Verwaltungsgerichtsurteil Stellung: Gütersloh (gpr). Die Stadt wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden Berufung einlegen. Die Richter hatten am Dienstag (17.4.) in der Hauptverhandlung der Klage des St. Elisabeth-Krankenhauses in Gütersloh und des St. Vinzenz-Krankenhauses in Rheda-Wiedenbrück statt gegeben und die Bescheide des Landes hinsichtlich Unfallchirurgie sowie Hals-Nasen und Ohrenbereich aufgehoben.
"Das Gericht nimmt nicht grundsätzlich Bezug auf die fachliche Aufteilung, es sieht vielmehr in der Begründung des Landes einen Formfehler," kommentierte Dr. Klaus Wigginghaus als Dezernent für das Städtische Klinikum Gütersloh in einer ersten Stellungnahme das Urteil. "Der Sache nach liegt darin keine negative Entscheidung. Deshalb werden wir auf jeden Fall von der Möglichkeit Gebrauch machen, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen."
Für das Städtische Klinikum Gütersloh und den Standort Rheda wird das Urteil keine unmittelbaren Folgen haben. Bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung gilt weiter der Bescheid des Landes, der für Klinikum und Rheda 40 allgemeinchirurgische und 30 unfallchirurgische Betten, sowie 10 HNO-Betten vorsieht. Zudem, so Dr. Wigginghaus, stehe zum 1. Januar 2008 eine Änderung des Krankenhausgesetzes ins Haus, mit der sich der Gegenstand des heutigen Urteils möglicherweise in Luft auflöse: Danach gibt das Land lediglich die Rahmenplanung vor, die Schwerpunkte ˆ so die Aufteilung in allgemeinchirurgische und unfallchirurgische Betten ˆ werden dann von den Kliniken selbst gesetzt.
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