Spenden
Helfen Sie mit - Spenden für eine starke CDU!
Die CDU freut sich ganz besonders über Spenden, die uns helfen, unsere Arbeit und den Wahlkampf zu finanzieren.
Sie können hier eine Abbuchungsermächtigung sowie Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien herunterladen. Eine Spende per Überweisung ist ebenfalls möglich.
Unsere Bankdaten:
CDU-Kreisverband Gütersloh
IBAN: DE06 4785 3520 0000 0000 91
BIC: WELADED1WDB
Kreditinstitut: Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück
Verwendungszweck (z.B.): "Spende CDU Stadtverband Gütersloh [+ Vorname + Name + Anschrift]"
Die Abbuchungsermächtigung geben Sie einem Ihnen bekannten CDU-Mitglied oder Sie schicken sie an die
CDU-Kreisgeschäftsstelle
Moltkestr. 56
33330 Gütersloh.
Gerne senden wir Ihnen auch einen Überweisungsträger zu.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.
Geben Sie bitte im Verwendungszweck [Vorname + Name + Anschrift] an.
Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
Allen Unterstützern sei von Herzen gedankt!
Steuerliche Vorteile deiner Spende
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).
Veröffentlichungspflichten nach Parteiengesetz sowie DSGVO
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.