Die NRW-Koalition aus CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag macht sich dafür stark, dass durch steuerliche Entlastungen bei den Mitgliedsbeiträgen Vereinsaustritte verhindert werden. Viele Vereine in NRW befürchten, dass 10 bis 15 Prozent ihrer Mitglieder wegen der Corona-Pandemie und der dadurch ausfallenden Angebote der Vereine, ihre Mitgliedschaft beenden. In seiner aktuellen Plenarrede hat der heimische Landtagsabgeordnete Raphael Tigges den entsprechenden Antrag von CDU und FDP erläutert. Die NRW-Koalition setzt sich darin gegenüber dem Bund für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ein.
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Antrag Sonderausgabenabzug Mitgliedsbeiträge Auszüge aus der Plenarrede von Raphael Tigges:
"Schützen-, Karnevals-, Sport- oder Musikvereine, viele Vereine der Brauchtums- und Heimatpflege mussten seit März vergangenen Jahres ihre Aktivitäten und Angebote weitestgehend ruhen lassen. [...] Die Vielzahl der ehrenamtlich geführten Vereine sind ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem guten Miteinander, bringen Menschen zusammen die eine Leidenschaft teilen, sie sind der Kitt unserer Gesellschaft."
"Eine Umfrage [...] hat ergeben, dass bereits rund 44% der Vereine Mitgliederrückgänge verzeichnen. 10-15 % Mitgliederschwund wird vielfach erwartet. [...] In der Bielefelder Turngemeinde [...] liegt der Rückgang bereits bei 15%."
"Das besonders Tragische ist, dass vor allem Kinder und Jugendliche austreten. Hier wird besonders deutlich, dass einige Eltern nicht in der Lage oder willens sind, die Vereinsbeiträge zu zahlen, wenn für ihre Kinder kein Training oder andere Aktivitäten angeboten werden."
"Deshalb möchten wir dem Mitgliederschwund entgegenwirken, vor allem aber auch ein Zeichen setzen und denen etwas zurückgeben, die auch in angespannten Zeiten den Vereinen die Stange gehalten und damit existenzsichernd gewirkt haben."
"Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP setzen wir uns gegenüber dem Bund für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ein."
"Ein steuerliche Abzug von Mitgliedsbeiträgen, der bisher nach §10b Abs. 1, ESTG so nicht möglich ist, entlastet also nicht nur die einzelnen Mitglieder und beugt Austritten vor, sondern stärkt vor allem gezielt die Vereinsstrukturen."