Faktencheck zur Wohnsituation von Werkvertragsarbeitern
Vorbemerkung:
Wir fassen in diesem Faktencheck die tatsächlichen Sachverhalte so knapp wie möglich zusammen, damit es für Euch / Sie lesbar bleibt. Für diejenigen, die mehr wissen wollen oder unsere Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen wollen, haben wir Links mit weitergehenden Informationen oder auch Links, die unsere Aussagen belegen, entsprechend angegeben. Wir fühlen uns der wahrheitsgemäßen Darstellung verpflichtet.
„Wir GRÜNE fordern daher eine Wohnraumschutzsatzung, um Zweckentfremdung und überteuerten und überbelegten Wohnraum zu stoppen.“
Ein Teil ihres Antrages lautet:
„In dieser Satzung sollen Mindeststandards für Wohnraum beschrieben werden. Darüber hinaus sollte die Satzung Möglichkeiten festschreiben, um Sanierungsmaßnahmen oder Bußgelder zu verhängen sowie Wohnungen für unbewohnbar zu erklären und gegen Vermieter*innen vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Außerdem sollte eine Regelung getroffen werden, die die Überbelegung von Wohnraum zum Zwecke der Erzielung möglichst hoher Mieteinnahmen verhindert.“
FAKTEN:
Wohnstandards:
ANMERKUNG Nr. 1:
In Gütersloh gibt es einen „Runden Tisch zur Situation von Werkvertragsarbeitnehmer*innen in der Stadt Gütersloh“ (sh. auch unten). An diesem Runden Tisch wurden am 27.05.2020
Mindestwohnstandards angelehnt an die Regelungen in Rheda-Wiedenbrück vereinbart. Der Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren der Stadt Gütersloh hat diese am 18.06. auch verbindlich als MINIMUM beschlossen, den Antrag und die Mindeststandards findet Ihr / finden Sie hier:
https://ratsinfo.guetersloh.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZRx5UfP-ayEw_gd_N4u4i0
ÜBRIGENS: Die GRÜNEN haben diesem Antrag am 18.06. nicht nur zugestimmt, sie waren sogar MITANTRAGSTELLER !!!
Der Antrag der Grünen auf Erlass einer Wohnraumsatzung wurde deutlich nach dem Beschluss am Runden Tisch erstellt !!!
Der oben genannte Antrag der Grünen wurde also nicht abgelehnt. Er wurde dahin verschoben, wo er weitergehend und über das Thema „Wohnen“ hinaus beraten wird ! (sh. unten)
ANMERKUNG Nr. 2:
Die Standards liegen ÜBER den Regelungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW, auf das die Grünen in ihrer Begründung verweisen.
Beispielsweise regelt der o. g. Beschluss, dass für je 6 Personen mindestens 1 Dusche, 1 Waschbecken und 1 WC vorhanden sein muss. Das sind Regelungen, die im Wohnungsaufsichtsgesetz überhaupt nicht vorhanden sind. Weiter Informationen finden sich im Gemeinschaftsantrag (sh. obenstehender Link).
Aussage der Grünen:
„Es muss Schluss sein mit der windelweichen Freiwilligkeit der Arbeitgeber - wir wollen verbindliche Regeln vorgeben und diese auch kontrollieren.“
FAKTEN:
Wohnungskontrollen laufen anlassbezogen bereits jetzt schon. Das ist zu wenig ! Deshalb hat der Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren am 18.06. folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die in einer eventuellen Vereinbarung niedergelegten Wohnraumstandards nachdrücklich zu kontrollieren.“
ÜBRIGENS: Wie schon geschrieben waren die Grünen bei dem von uns angesprochenen Antrag Mitantragsteller und haben ihm auch zugestimmt !!!
Bei einem weitergehenden Bedarf für Wohnraumkontrollen sind die beteiligten Unternehmen finanziell zu beteiligen. Das ist über die von den GRÜNEN beantragte Satzung nicht umsetzbar. Da tragen die KOSTEN einzig und allein die STEUERZAHLER*INNEN !!! Deshalb ist es erforderlich, die Unternehmen verbindlich im Rahmen eines Vertrages an den Kosten zu beteiligen. Ein Vertrag ist genauso justiziabel wie eine Satzung !!!
UND AUßERDEM: Das Wohnungsaufsichtsgesetz sieht heute schon vor, dass Vermieter mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR belegt werden können !!!
Aussage der Grünen:
„Eine solche Satzung wollten die anderen Fraktionen in dieser Woche jedoch nicht sondern verschoben die Beratung in eine Arbeitsgruppe.“
FAKTEN:
Mit Arbeitsgruppe meinen die Grünen den Runden Tisch zur Situation von Werkvertragsarbeitnehmer`*innen in der Stadt Gütersloh.
Dieser Runde Tisch berät das GESAMTKONZEPT. Lebensverhältnisse definieren sich auch, aber nicht nur durch die Wohnverhältnisse. Es sind viele andere Dinge ebenfalls zu klären: Sprache, Bildung (Kita, Schule und vieles mehr), kostenfreie Beratung, Angebote zur Integration usw.
An diesem Runden Tisch nehmen die Politik (auch die GRÜNEN), die Verwaltung, Unternehmen aber auch Fachleute aus der konkreten Arbeit teil. So sind die z. B. die Caritas, das DRK, die Diakonie, die AWO, das DGB-Projekt Faire Mobilität oder auch die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) vertreten.
Ja, eine Arbeitsgruppe ist das, allerdings eine Arbeitsgruppe mit viel fachlicher Expertise. Da gehört auch das Thema Wohnen von Werkvertragsarbeitnehmer*innen zur fachlichen Diskussion und zur Festlegung verbindlicher Regeln hin !!!
Dieser Runde Tisch ist auch das Gremium, das die nachhaltige Kostenbeteiligung der von diesem System profitierenden Unternehmen berät.
Aussage der Grünen:
„So versuchen wir GRÜNE bereits seit Jahren, die Bedingungen zu verbessern, unter denen die Mitarbeiter*innen von Tönnies arbeiten und auch in Gütersloh leben“
FAKTEN:
Am 21.09.2017 hat der Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren erstmals einen Antrag zum Thema Werkvertragsarbeitnehmer*innen beraten.
Eine Passage unter Nr. 2 des Antrages enthielt folgenden Text:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss zur nächsten Sitzung nichtöffentlich eine Aufstellung der ihr bekannten Sammelunterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmer*innen vorzulegen.
Dazu hat die Fraktion der GRÜNEN dann durch GITTE TROSTMANN erklärt:
Frau Trostmann hält die Auseinandersetzung mit der Thematik für sinnvoll; allerdings sei damit ein hoher Arbeitsaufwand verbunden, zumal der Handlungsspielraum der Stadt unklar sei. Sie schlägt deshalb vor, entsprechend Ziffer 1 des Antrages Fachleute zu der Thematik in den Ausschuss einzuladen. Danach solle aber zunächst eine Bewertung über das weitere Vorgehen erfolgen. Deshalb solle man eine Entscheidung über die Vorlage von Daten entsprechend Ziffer 2 des Antrages zunächst zurückstellen.
Hier noch einmal das Zitat der Grünen: „…versuchen wir GRÜNE bereits seit Jahren, die Bedingungen zu verbessern,“ Nein, dann hätten die GRÜNEN 2017 mit JA stimmen müssen und sich nicht vor dem Arbeitsaufwand drücken dürfen !!! Mindestens die Adressen der Sammelunterkünfte hätten wir dann schon Anfang 2018 gehabt.
Wir kommentieren das nicht, die Aussage steht für sich !!!
Der Antrag und auch das Protokoll der Sitzung mit der Aussage von Gitte Trostmann ist nachzulesen unter:
https://ratsinfo.guetersloh.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWFYxEgP5jzbJh_vev1Dimw
Es hat dann am 20.11.2017 ein Expertenhearing im Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren stattgefunden. Die Berichte der Fachleute finden sich unter folgendem Link:
https://ratsinfo.guetersloh.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTfWbaNRaZ0kDLYK5FPbp-Q
Ein halbes Jahr später hat der Ausschuss dann die Einrichtung des Runden Tisches beschlossen: Der Antrag dazu kam NICHT von den GRÜNEN.
Wir wissen nicht, wo sie in der Zwischenzeit versucht haben, die Bedingungen der Werkvertragsarbeitnehmer*innen zu verbessern - in der Stadt Gütersloh jedenfalls nicht. Immerhin haben sie seit 2018 dann so wie die BfGT, die CDU und die SPD auch, am Runden Tisch mitgearbeitet und das dort jeweils beschlossen Vorgehen auch mitgetragen.
Abschlussbemerkung:
Ob das auch in Zukunft so bleibt, wissen wir nicht. Derzeit versuchen die Grünen, mit einer nur sehr bedingt richtigen Darstellung Kapital aus der Situation der Werkvertragsarbeitnehmer*innen zu schlagen. Dazu bedienen sie sich einseitig des Themas „Wohnen“ und lassen alle anderen Themen außen vor.
Die GRÜNEN müssen selber wissen, ob sie das Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation dieser Menschen aus rein wahltaktischen Gründen, möglicherweise auch Wahlkampfpopulismus, gefährden wollen.
Die Öffentlichkeit wird mit dem Vorgehen der Grünen wie oben beschrieben ein Stück weit hinter‘s Licht geführt !
Die Fraktionen der BfGT, der CDU und der SPD werden den bislang eingeschlagenen, erfolgreich beschrittenen Weg weitergehen und maßgebliche Verbesserungen für die Menschen aus Polen, Rumänien, Bulgarin und anderen Ländern durchsetzen - mit oder ohne Beteiligung der GRÜNEN.
BfGT | CDU | SPD |
Christiane Ziegele Nobby |
Ina Laukötter Heiner |
Christa Kockentiedt
Thomas |
Fraktionsvorsitzender | Fraktionsvorsitzender | Fraktionsvorsitzender |