Für nicht sachgerecht hält die CDU-Ratsfraktion den Antrag der SPD für den aktuellen Planungsausschuss. Darin fordern die Sozialdemokraten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf allen Straßen in Wohngebieten und in der Innenstadt. "Der Antrag der SPD-Kollegen ist im Grunde überflüssig, da in Gütersloh bereits nahezu alle Wohngebiete in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Tempo-30-Zonen liegen", sagt Heiner Kollmeyer, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.
"Auch so genannte streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor Grundschulen, Kitas und Seniorenheimen sind an vielen Stellen schon lange eingerichtet. Von daher ist in Gütersloh schon viel für die Verkehrssicherheit getan worden. Für generelle Tempo-30-Anordnungen auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet haben wir im Rahmen der Straßenverkehrsordnung kein Anordnungsrecht. Hier suggeriert der SPD-Antrag fälschlicherweise einen kommunalen Entscheidungsrahmen, den die Stadt Gütersloh im Rahmen der gültigen Straßenverkehrsordnung überhaupt nicht hat. Denn im Juni dieses Jahres hat ein Treffen der Verkehrsminister der Länder zu diesem Thema stattgefunden. Dabei haben die Minister eindeutig erklärt, dass es flächendeckend Tempo 30 als Regel in Ortschaften nicht geben wird und die Städte und Gemeinden dies auch künftig rechtlich nicht anordnen dürfen. Derzeit arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Verkehrsminister lediglich entscheidungsoffen an einer Änderung der Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Kommunen in den Fällen die Entscheidungskompetenz auf Anordnung von "streckenbezogenen" Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen nur dort zu übertragen, wo sich eine Grundschule, eine Kita oder ein Seniorenheim befindet. Der SPD-Antrag ist also nicht nur überflüssig, sondern führt die Bevölkerung auch in die Irre, weil keine Rechtsgrundlage vorliegt, die eine Entscheidung des Planungsausschusses über den Antrag möglich macht", so Kollmeyer.