CDU will gefährlichen Lachgas-Verkauf verbieten lassen
Der Missbrauch von Lachgas als Droge ist sehr gesundheitsschädlich, vor allem für Kinder und Jugendliche. Daher bittet die CDU-Fraktion im Gütersloher Stadtrat die Verwaltung zu prüfen, in wieweit ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche in Gütersloh umsetzbar ist. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie ein Verbot auch in Verkaufs- oder Snackautomaten durchgesetzt werden kann.
„Lachgas ist farblos und hat einen leicht süßlichen Geruch, es wird als sanftes Narkosemittel, z. B. beim Zahnarzt, verwendet“, sagt Ratsmitglied Daniel Helmig. „Seit einiger Zeit wird es aber auch als Rauschmittel missbraucht. Dabei wird das Gas aus einem Ballon oder einer Gaspatrone inhaliert, um einen kurzzeitigen Rauschzustand zu erzeugen. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen hat diese Droge in der letzten Zeit an Beliebtheit gewonnen, da die Verfügbarkeit niederschwellig ist und es obendrein aufgrund der Farblosigkeit und weiterer fehlender Merkmale des Konsums sowie des sehr kurz anhaltenden Rauschzustandes quasi unbemerkt konsumiert werden kann.“
Durch den freien Verkauf sowohl in Kiosken als auch in Automaten besteht aus Sicht der CDU eine hohe Verfügbarkeit der Droge, auch schon für minderjährige Kinder im Grundschulalter. Der Missbrauch von Lachgas als Droge führe jedoch gerade bei Kindern und Jugendlichen zu erheblichen Schädigungen ihrer Gesundheit.
„Die Dosierung ist dabei um ein Vielfaches höher, als bei dem Narkosemittel“, ergänzt Ratsmitglied Carsten Rethage. „Die Ausströmtemperatur liegt bei ca. -55°C, was zu Erfrierungen an Lippen, Atemwegen und Lunge führen kann. Ferner drängt es den Sauersoff aus den Lungen und führt zu einer Unterversorgung des Gehirns, was bei häufiger Anwendung zu Hirnschäden führen kann. Lachgas ist selbst für Grundschulkinder frei verkäuflich. Darüber hinaus werden die Kartuschen häufig achtlos in die Umwelt geworfen und belasten diese dadurch.“
Ziel der CDU-Fraktion ist es, die Kinder und Jugendlichen in Gütersloh durch ein Verkaufsverbot vor den erheblichen Gefahren des Konsums von Lachgas zu schützen und diesen Schutz zu gewährleisten. Etliche Städte in Nordrhein- Westfalen haben bereits ein solches Verbot durchgesetzt, bzw. planen dieses, wie z. B. Dortmund, Bielefeld, aber auch Hamburg und weitere. Auch war ein Verbot durch die Bundesregierung geplant, welches aber durch den Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt werden konnte. Die CDU würde es als ein positives Zeichen der Kioskbetreiber in Gütersloh ansehen, wenn Sie freiwillig auf den Verkauf der Droge verzichten würden.