Durchfahrtsverbot für LKW in Friedrichsdorf soll geprüft werden

CDU-Antrag im Planungsausschuss

Die Gütersloher Stadtverwaltung soll mit zuständigen Stellen klären, ob ein Durchfahrtsverbot für LKW mit über zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durch den Gütersloher Stadtteil Friedrichsdorf möglich ist. Dabei geht es vor allem um die Buschkampstraße, die Windelsbleicher Straße und die Avenwedder Straße. Einen entsprechenden Antrag hat die CDU-Fraktion für den Planungsausschuss am 21. Januar 2020 gestellt.

Ratsherr Detlev Kahmen, planungspolitischer Sprecher der CDU-FraktionRatsherr Detlev Kahmen, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

„Seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen aus der Friedrichsdorfer Bevölkerung, eine Umgehungsstraße um Friedrichsdorf zu bauen. Ob es jemals dazu kommen wird, ist nicht absehbar“, erklärt Detlev Kahmen, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „In der Zwischenzeit wird Friedrichsdorf durch starken PKW- und LKW-Verkehr extrem belastet. Als relativ kurzfristige Lösung für eine Verbesserung der Situation bietet sich ein LKW-Durchfahrtsverbot durch Friedrichsdorf an. Hierzu müsste an der A 33-Abfahrt Buschkampstraße ein Hinweis auf ein Durchfahrtsverbot für LKW über zwölf Tonnen durch Friedrichsdorf angebracht werden. Im Stadtgebiet Gütersloh sollten neben anderen Beschilderungen die ersten Hinweise darauf auf der Carl-Bertelsmann-Straße an der Kreuzung mit dem Stadtring Sundern und dann noch einmal an der Kreuzung mit der Osnabrücker Landstraße / Spexarder Straße aufgestellt werden. Dadurch könnte gleichzeitig auch der LKW-Verkehr aus Avenwedde Amt herausgehalten werden.“

Die CDU-Fraktion hatte dazu bereits 2011 und 2013 Anträge gestellt, die damals jedoch vom Regierungspräsidium Detmold mit der Begründung einer Autobahnumleitungsstrecke von der A 2-Abfahrt Gütersloh zur A 33-Auffahrt Buschkampstraße abgelehnt wurden. Die CDU führt in ihrem Antrag vier Beispiele aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern auf, die zeigen, dass ähnliche oder gleiche Probleme keine Hinderungsgründe für solche Verbote sein müssen.


„Zur Klärung, wer ein Durchfahrtsverbot erlassen kann, sei festgestellt, dass nur wenige deutsche Städte die Option nutzen, mittels der Straßenverkehrsordnung Durchfahrtsverbote anzuordnen“, sagt Kahmen. „Dies geschieht meistens, um Folgeeffekten anderer Maßnahmen entgegenzuwirken. Ein LKW-Durchfahrtsverbot zur Verhinderung von Ausweichverkehren kann nach der Straßenverkehrsordnung angeordnet werden, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sicherzustellen und die Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu schützen. In Hannover beispielsweise hat der Stadtrat ein Verkehrsverbot für LKW-Durchgangsverkehre beschlossen, in Roßdorf war es der Landrat als untere Verkehrsbehörde und in Würzburg der Stadtrat.“