Die CDU-Ratsfraktion hat für die nächste Sitzung des Planungsausschusses einen Prüfantrag gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt zu klären, wo in der Stadt Stellplätze für das Carsharing nach aktueller Gesetzeslage ausgewiesen werden könnten. Dabei soll auch die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr berücksichtigt werden. „Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Carsharing beschlossen, mit dem Carsharing-Anbietern Privilegien beim Parken ermöglicht werden“, erklärt Raphael Tigges, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender. „Dabei geht es zum Beispiel um reservierte Parkplätze oder die Befreiung von Parkgebühren. Vor allem sollen die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit erhalten, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen.“
Raphael Tigges Das Gesetz sieht vor, dass Carsharing-Anbietern mit festen Stationen im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet wird, für diese Stationen Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu benutzen. Damit sei das Carsharing-Angebot nicht mehr auf private Stellflächen angewiesen und könne gut sichtbar und leicht erreichbar direkt im Verkehrsgeschehen genutzt werden. Bei der Auswahl der Stellflächen sollte die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr berücksichtigt werden. „Die zunehmende Beliebtheit von Carsharing zeigt sich am Anstieg der Kommunen mit einem entsprechenden Angebot“, so Tigges. „Die Zahl der Städte und Gemeinden mit Carsharing-Organisationen hat sich im vergangenen Jahr von 490 auf 537 Kommunen erhöht. Da Carsharing in Gütersloh bereits erfolgreich eingeführt worden ist, möchte die CDU-Fraktion prüfen lassen, ob das Angebot auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage weiter ausgebaut werden kann.“