Gesundheitsvorsorge für Flüchtlinge ist schon jetzt sichergestellt
Wenn es nach dem Willen der CDU-Fraktion im Stadtrat geht, soll die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge bei den jetzigen Bedingungen nicht eingeführt werden. „Natürlich wollen wir eine angemessen gute medizinische Versorgung für die Menschen, die bei uns Schutz suchen“, sagt Heiner Kollmeyer, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. „Mit den geltenden Regelungen für die Krankenhilfe ist die notwendige Versorgung aber bereits gewährleistet. Paragraph 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes stellt zum Beispiel bei akuten Erkrankungen die erforderliche ärztliche Hilfe sicher. Auch werdenden Müttern und Frauen nach der Entbindung wird eine umfangreiche medizinische Betreuung gewährt.“
Die CDU reagiert mit dieser Stellungnahme auf die Initiative der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und den „Bürgern für Gütersloh“ (BfGT), die in einem Antrag ein umfassendes Programm zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden fordern. Dieser Antrag hatte im Sozialausschuss auch die Zustimmung von SPD und der LINKEN gefunden.
„Wir halten diesen Weg, der auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge beinhaltet, für falsch“, so Kollmeyer. „Wir müssen bei aller Hilfsbereitschaft die schwerwiegenden Nachteile im Auge behalten, die der Zugang zur medizinischen Regelversorgung für Flüchtlinge und die Finanzen der Stadt bedeutet.“ Mit der Einführung der NRW-Gesundheitskarte kämen beträchtliche Mehrbelastungen auf die Verwaltung und den Haushalt der Stadt zu. So wäre es Aufgabe der Verwaltung, für die Beschaffung der notwendigen Fotos und Personendaten auf den Karten zu sorgen und sie müsste sich um das Einziehen der Karten kümmern, wenn die Menschen deren Geltungsbereich wieder verlassen. Neben dieser Steigerung des Verwaltungsaufwandes sind für die im Jahr 2016 durchschnittlich erwarteten 1.000 Personen Vorausleistungen für Behandlungskosten in Höhe von voraussichtlich 2,4 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt zu bezahlen. Außerdem ist an die Krankenkassen für jeden Flüchtling ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, der acht Prozent der entstehenden Gesundheitskosten beträgt und nach aktueller Berechnung im Jahr 2016 bei 96.400 Euro liegen wird.
„Die Lage durch die Flüchtlingssituation ist schon angespannt genug und die Verwaltung schon heute am Rand ihrer Belastungsgrenze“, stellt Kollmeyer fest. „Warum sollen wir ein überteuertes Gesundheitsprogramm beschließen, wenn die Gesundheitsvorsorge für die Flüchtlinge über die Krankenhilfe weitestgehend dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht? Nach einer Wartezeit von rund einem Jahr oder bei Anerkennung des Asylantrags erhalten die Asylbewerber ohnehin eine Krankenkassenkarte. Die Stadtverwaltung selbst hat sich im Oktober ablehnend zu dem geforderten Gesundheitsprogramm geäußert. Wir sollten den Fachleuten, die letztlich für die Umsetzung verantwortlich wären, in dieser Einschätzung folgen.“