Stellungnahme zum Thema „Anwohner gegen Sportplatz“ in Isselhorst
Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Bericht im Westfalen-Blatt vom 04.07.2014 „Anwohner gegen Sportplatz“
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh macht sich wegen einzelner (offenbar überzogener) Anwohnerbeschwerden und Anwohnereinsprüchen zunehmend Sorgen um den Bestand und das Betreiben von heimischen Sportanlagen durch gemeinnützige Sportvereine. Jüngstes Beispiel ist jetzt ein Einspruch gegen den lange geplanten Bau des neuen Kunstrasenplatzes im Gütersloher Stadtteil Isselhorst.
Da die Förderung des Sportes als eindeutiges Verfassungsziel in der Landesverfassung NRW verankert ist, wird es nach Auffassung der CDU höchste Zeit, die bestehenden Sportanlagen und deren Modernisierung in der rechtlichen Beurteilung vor Einzelinteressen zu schützen.
Hier brauchen wir schnellstmöglich eine klare und unmissverständliche Rechtsprechung zugunsten unserer Sportstätten, so die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh.
Es kann auch nicht sein, dass sich z.B. Initiatoren und Organisatoren des bedeutenden Jugendpfingstturniers des SV Avenwedde zuvorderst mit vereinzelten Einwendungen aus der Nachbarschaft auseinandersetzen müssen, wo z.B. das Hüpfkissen für Kinder wegen des Lärmschutzes richtig platziert werden darf oder wie der Parkverkehr im Umfeld der Sportanlage vor dem Hintergrund von Einzelinteressen abzuwickeln sei.
Sport verbindet Menschen. Beim Sport kommen Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammen, pflegen ihr gemeinsames Sportinteresse und gestalten sportlich aktiv zusammen ihre Freizeit auf und in den Sportstätten. Dieser wertvolle Beitrag der gemeinnützigen Sportvereine zum gesellschaftlichen Miteinander verdient große Anerkennung und politische Unterstützung. Hier geht das Gemeinwohl eindeutig vor Einzelinteressen.