Rentenberatung in der Stadt Gütersloh

Fakten statt Panikmache

Der Seniorenbeirat hat beantragt, die Rentenberatung bei der Stadt Gütersloh in vollem Umfang beizubehalten. Dazu folgende Anmerkungen:

1. Die Rentenberatung ist nur in sehr begrenztem Umfang eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Bundesrechnungshof hat z.B. in einem Prüfungsvermerk darauf hingewiesen, dass die Versicherungsämter vor Ort im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages (§§ 91 ff. SGB IV) zuständig sind für die Entgegennahme von Leistungsanträgen und die Erteilung von Auskünften.

2. Die fachbezogene Rentenberatung wird durch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen vor Ort in Gütersloh durch Versicherungsberater/innen aber auch in der zentralen Auskunfts- und Beratungsstelle in Bielefeld an der Bahnhofstraße durchgeführt. Die Internet-Seite der Deutschen Rentenversicherung Westfalen bietet folgende Möglichkeit: „Nutzen Sie unser Beratungsangebot. Unsere Beratungsstellensuche hilft Ihnen dabei. Hier finden Sie neben den Beratungsstellen auch unsere Sprechtage ganz in Ihrer Nähe. Außerdem stehen Ihnen in unmittelbarer „Nachbarschaft“ unsere Versicherungsältesten mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie einen Termin zur Beratung wünschen, geht dies auch über unsere Online-Terminvergabe.“

3. In Gütersloh hält die Deutsche Rentenversicherung Sprechtage nach telefonischer Vereinbarung im Hause der AOK an der Barkeystraße ab.

4. Die Versicherungsberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Maria-Anna Müller, hält regelmäßig Beratungssprechstunden in den Räumlichkeiten der IKK an der Wiedenbrücker Straße ab.

Die CDU-Fraktion kommt deshalb zu folgendem Schluss:

 

1. Die Kreisstadt Gütersloh erfüllt (zukünftig ab 2015 mit 1 Stelle im Stellenplan der Stadt GT) auch weiterhin ihre gesetzlich begrenzte kommunale Pflichtaufgabe im Bereich der Rentenberatung und sorgt im Zusammenwirken mit der „vor Ort“ angebotenen Fachberatung der Deutschen Rentenversicherung Land/Bund für ein uneingeschränktes bürgernahes Beratungsangebot in unserer Stadt!

2. Dem Seniorenbeirat sei geraten, zum Sachverhalt keine unverantwortliche Panikmache zu betreiben, sondern vielmehr die Faktenlage vorher fachlich sauber aufzuklären.