Eine Delegation der Gütersloher Feuerwehr ist jetzt zu einem Gespräch zu Gast bei der CDU-Ratsfraktion gewesen. Der Fraktionsvorsitzende Heiner Kollmeyer hatte die Feuerwehrleute am Rande der Demonstration vor dem Rathaus am letzten Freitag in die Fraktionssitzung eingeladen. Der Hintergrund: Die Gütersloher Feuerwehrmänner erheben Anspruch auf die Vergütung ihrer zwischen 2001 und 2006 geleisteten Überstunden. Dieser Anspruch gilt jedoch als verjährt und nach der Rechtsauffassung von Stadt und Verwaltungsgericht könnten sich sowohl die Verwaltung als auch die Politik strafbar machen, wenn sie die Auszahlung, insgesamt rund 970.000 Euro, gewährten.
„Angesichts der unglücklichen Rechtslage nehmen wir das Problem sehr ernst“, betonte Kollmeyer. „Darum ist das gemeinsame Gespräch das Mindeste, was wir in dieser Situation tun können. Wir erkennen die Leistung unserer Feuerwehr absolut an. Wie wichtig deren Motivation und Leistungsfähigkeit ist, haben wir erst gestern nach dem schweren Unwetter gesehen, wo die Löschzüge bis in die Nacht hinein über hundert Einsätze geleistet haben.“ Raphael Tigges, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes, hob die Bereitschaft der Feuerwehrmänner hervor, Überstunden zu leisten. „Von daher ist der moralische Anspruch auf die Anerkennung der Überstunden berechtigt“, so Tigges. „Wir fragen uns angesichts der Rechtslage aber auch, was die Stadt tun kann, um ihren guten Willen zu zeigen und welche Kompetenzen wir als Politiker in dieser Angelegenheit überhaupt haben.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Thomas Foerster gab darüber hinaus zu bedenken, dass angesichts der schwierigen Finanzlage die volle Anerkennung der Ansprüche in Höhe von fast einer Million Euro nicht ohne weiteres zu schultern sei.
Feuerwehr-Dienstgruppenleiter Dietrich Diekmann und Personalrat Andreas Oennig appellierten an Politik und Verwaltung, die Personalsituation der Gütersloher Feuerwehr zu prüfen. Bereits im Jahr 2013 seien schon wieder 12.000 Überstunden angesammelt worden. Die Feuerwehrleute setzen ihre Hoffnungen darüber hinaus auf noch anstehende Gespräche mit der Stadt. „Letztlich ist hier vor allem auch Bürgermeisterin Maria Unger in der Pflicht“, so Kollmeyer. Ein weiterer Ansatzpunkt der Feuerwehr ist eine gegebenenfalls andere Rechtsauffassung höherer Rechtsinstanzen.