Ø Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, eine Richtungsentscheidung zur Revitalisierung der Stadthalle zu treffen. Sie unterstützt somit grundsätzlich den Vorschlag des Verwaltungsvorstandes.
Ø Die Vorlage der Verwaltung erlaubt es, eine solche Grundsatzentscheidung noch vor der Sommerpause zu treffen und das Thema nicht unnötig zu zerreden.
Ø Mit den Bürgerinnen und Bürgern sind wir der Meinung, dass ein reiner Abriss oder ein Abriss und Neubau des nur knapp über 30 Jahre alten Gebäudes aus folgenden Gründen ausscheidet:
o Die Gütersloher Bevölkerung – von Privatleuten über Vereine bis hin zu Unternehmen – braucht und nutzt das vielfältige (Raum-)Angebot der Stadthalle. Ein vollständiger Verzicht und ein Ausweichen auf private Räumlichkeiten – zum Beispiel in der heimischen Gastronomie – würde den Interessen nicht gerecht.
o Ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der Stadthalle in der Region ist der Saal mit einer Kapazität bis zu 1.000 Personen. Ein Neubau in dieser Größenordnung geht finanziell weit über die Revitalisierungslösung hinaus und scheidet somit aus.
Ø Gegen die so genannte „Pinsellösung“ spricht, dass ebenfalls finanzielle Mittel in nicht unerheblicher Höhe in die Hand genommen werden müssen, ohne eine nachhaltige Verbesserung der Situation in der Stadthalle für viele Jahre zu erzielen. Es würde eine „Flickschusterei“ erfolgen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssten in den Folgejahren weitere Mittel bewilligt werden. Das mag politisch besser zu verkaufen sein, eine nachhaltige Lösung stellt es nicht dar (à Wer würde ein 15 Jahre altes Auto gegen nicht geringe Bezahlung in ein 10 Jahre altes tauschen?).
Ø Gleichwohl darf die Revitalisierung nicht ausufern.
o Die CDU-Fraktion fordert eine Deckelung der Investitionen auf 9 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um die maximale Schmerzgrenze.
o Gleichzeitig werden wir auch innerhalb dieses Budgetrahmens die einzelnen Maßnahmen auf ihre Sinnhaftigkeit/Kosten-Nutzen überprüfen.
o Der Schwerpunkt der Revitalisierung muss in der Behebung der wesentlichen Mängel – das heißt insbesondere im Bereich des Brandschutzes und der energetischen Sanierung liegen. Die optischen Verschönerungen dagegen sollten finanziell nicht Überhand nehmen, sind aus Gründen der Positionierung am Veranstaltungsmarkt in einem gewissen Maße aber sinnvoll.
Ø Das gesamte Verfahren muss transparent und offen – unter Einbeziehung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger – gestaltet werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten wie diese Transparenz während der weiteren Planung und Bauausführung gewährleistet werden kann. Wir wollen alle konstruktiven Vorschläge aus der Bürgerschaft mit einbezogen wissen.