Gütersloh (din). Das wollte die CDU nicht auf sich sitzen lassen. In einem Flugblatt warfen SPD und BfGT den Fraktionen von Union, Grünen, FDP und UWG vor, eine neue Gebühr für die Betreuung von Geschwisterkindern bei den Über-Dreijährigen eingeführt zu haben.
Die Kritik bezieht sich auf die in der jüngsten Ratssitzung beschlossene Elternbeitragssatzung. Außerdem heißt es im Flugblatt, der Beschluss der vier Fraktionen werde zusätzlich 127 000 Euro in die Stadtkasse spülen. Der Rat hatte nämlich mehrheitlich beschlossen, dass bei einem Kind im beitragsfreien dritten Kindergartenjahr künftig das jüngere Geschwisterkind einen Beitrag bezahlen muss, er allerdings um 30 Euro pro Monat reduziert werden soll. „Es wird ein Rabatt auf einen Beitrag gewährt, der bisher gar nicht erhoben wurde“, heißt es im Flugblatt.
Ob das denn alles so stimme, wollte die CDU im Hauptausschuss wissen und forderte vom zuständigen Dezernenten Joachim Martensmeier eine Klarstellung. Der rückte die Behauptungen von SPD und BfGT (Nobby Morkes distanzierte sich später davon) zurecht. Martensmeier erklärte: „Für diese Geschwisterkinder muss nach alter wie nach neuer Satzung ein Beitrag gezahlt werden. Es wird daher keine neue Gebühr in die Satzung eingeführt, und es kommt auch kein Mehrertrag von 127 000 auf diesem Wege in die Stadtkasse. Das wäre nur der Fall, wenn die Erstattungsleistung des Landes um denselben Betrag höher ausfiele.“
Martensmeier betonte erneut, dass keine Familie für mehr als ein Kind Beiträge zahlen müsse und jede Familie einmal in den Genuss der völligen Beitragsfreiheit gelange, wie es das Landesgesetz vorsehe. Wie sich die neue Regelung auf das städtische Budget auswirke, lasse sich erst im Nachhinein sagen, wenn die aktuellen Zahlen für das Schuljahr 2011/2012 vorlägen. Martensmeier: „Bei entsprechendem Bedarf wäre die Satzung dann auf der Basis dieser Erfahrungswerte erneut anzupassen.“
Die CDU hatte im Vorfeld der Satzungsänderung darauf gepocht, dass die von der Landesregierung beabsichtigte finanzielle Entlastung der Eltern von der Stadt Gütersloh komplett an diese weitergegeben werden solle. Die Verwaltung hatte bei ihrem Vorschlag außer der Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie der Beitragsgerechtigkeit immer auch die finanzielle Situation der Kommune als ein Kriterium ins Feld geführt.