Die Stadt Gütersloh ist auf einem „sehr guten Weg, für ihre Bürger noch sicherer zu werden“ – das geht für die Fraktion der Gütersloher CDU aus dem aktuell vorgelegten Bericht des Sicherheitsrates hervor. Wie die Fraktion in einer Pressemitteilung schreibt, untermauere der Bericht, dass die Arbeit des Sicherheitsrates eine positive Weiterentwicklung nehme. „Der Rat, den die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis/Die Grünen mittels Antrag bereits 2002 politisch initiiert hat, arbeitet in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sehr konstruktiv und hat sich fachlich sehr bewährt“, betont Raphael Tigges, Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises Sicherheit. Verbesserungsbedarf gebe es jedoch noch im präventiven Engagement gegen die Beschaffungskriminalität von Drogenabhängigen.
Die CDU-Fraktion hoffe sehr, dass die von ihr gemeinsam mit den GRÜNEN bereits Anfang 2006 ergriffene Antragsinitiative „Erarbeitung eines mit allen Akteuren (Drogenberatung/Sicherheitsrat) präventiv wirkenden Handlungskonzeptes Drogenabhängigkeit und Beschaffungskriminalität in der Stadt Gütersloh“ alsbald thematisch aufgegriffen werde. In ihrer Mitteilung fragt die CDU zudem „ob es nicht Sinn macht, an bestimmten szenenrelevanten Punkten im Innenstadtbereich ein striktes Alkoholverbot anzuordnen und durchzusetzen?“.
Als wesentliche Voraussetzung für die „im gesamten Stadtgebiet nachhaltig positive Wirkung der Arbeit des Sicherheitsrates“ sieht die CDU den Sicherheitsbeauftragten, der Koordinator und erster Ansprechpartner für die Bürger sei. Ebenso wichtig ist laut Raphael Tigges der Einsatz der Stadtwacht mittels kompetenter Honorarkräfte im Überwachungsdienst – die verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst auf Volksfesten – sowie die verstärkten Jugendschutzmaßnahmen des Fachbereichs Ordnung. Bezüglich der Honorarkräfte werde die durch die Verwaltung angekündigte Einstellung von zwei weiteren Personen ausdrücklich begrüßt. Die bisherigen Erfolge fußen, so Tigges weiter, nicht zuletzt auf der im Jahre 2004 in Kraft getretenen neuen „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Gütersloh“, die auf einen Initiativantrag der Gütersloher CDU vom Dezember 2003 zurückgehe.
Für den nächsten Bericht des Sicherheitsrates der Stadt Gütersloh regt die CDU-Fraktion zudem an, die Entwicklung der jährlich angefallenen Vandalismus-Schadenssummen der städtischen Fachbereiche – u.a. Grünflächen, Schulen, Jugend und Sport – nachrichtlich aufzunehmen.