CDU lehnt Antrag der Linken auf Einstellung eines kommunalen Steuerprüfers ab

„Sehen keinen Anlass für ein solches Signal des Misstrauens gegenüber unseren örtlichen Unternehmen“ – Mehreinnahmen zudem unwahrscheinlich

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh lehnt den Antrag der Linken auf Einstellung eines kommunalen Steuerprüfers ab. Der Antrag wird am kommenden Freitag im Rat behandelt.
Man habe sich umfassend informiert und habe die einhellige Einschätzung erhalten, dass sich die Einstellung kommunaler Steuerprüfer nur für größere Städte, etwa ab 500.000 Einwohner, lohne.
Personalkosten für einen solchen ausgewiesenen Fachmann seien hoch, die Zahl der Fälle, in denen ein Mehrwert generiert werden könne, aber überschaubar. Denn der Kommunalprüfer hat nur Informationsrechte, kein eigenständiges Prüfungsrecht wie die Finanzverwaltung. Und die Kommune hat nur im Falle des Gewerbesteuerzerlegungsverfahrens eine eigene Rechtsschutzmöglichkeit. Deswegen könnte der Einsatz eines kommunalen Steuerprüfers nur in ganz bestimmten Fällen zu Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer führen.
CDU-Fraktionschef Heiner Kollmeyer: „Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein solcher Personaleinsatz für eine Stadt wie Gütersloh lohnt erscheint uns zu gering. Gleichzeitig würden wir ein deutliches Zeichen des Misstrauens an die örtlichen Unternehmen senden. Dazu sehen wir keinen Anlass.“

Die CDU-Fraktion ergänzt, dass auch die Begründung der Linken unsachgemäß sei, da sie die hervorragende Arbeit der Finanzverwaltung NRW und des Gütersloher Finanzamtes diskreditiere.