Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion „ehrenamtlich tätige Personen in der Innenstadt von Parkgebühren zu befreien“

Der Antrag der SPD-Fraktion „ehrenamtlich tätige Personen in der Innenstadt von Parkgebühren zu befreien“ ist  vor dem Hintergrund des in Deutschland existenten Gemeinnützigkeitsrechts und des Ehrenamtsstärkungsgesetzes aus folgenden Gründen nicht zustimmungsfähig: 

1.  Parkgebühren von ehrenamtlich tätigen Personen, die in Zusammenhang mit gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit entstehen, sind Aufwendungen, die grundsätzlich durch den gemeinnützigen Träger (Kirche, Verein etc.) bei Vorliegen einer vertraglichen Grundlage zu erstatten sind oder ggfs. bei entsprechendem Verzicht auf den Aufwendungsersatz mittels einer Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Fazit: Es gibt bereits die Möglichkeit des Aufwendungsersatzes im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht. Warum soll die Stadt hier noch tätig werden und völlig unnötigen Verwaltungsaufwand produzieren? 

2. Der Bundesgesetzgeber hat  für gemeinnützige Körperschaften umfangreiche Vergünstigungen im Steuerrecht (z.B. Spendenabzug) geschaffen und z.B. Vergütungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Dienst und Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft in Höhe von 2.400,-€ (=Übungsleiterpauschale) bzw. 720,-€ (Ehrenamtspauschale) steuerfrei gestellt. Fazit: Wir brauchen keine populistischen Wahlgeschenke der SPD vor Kommunalwahlen in Gütersloh, die nicht sie, sondern die Allgemeinheit hinterher bezahlen muss! Wir unterstützen keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Rathaus für populistische Wahlgeschenke!