Beitragsbefreiung von Geschwisterkindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule

Nicht alle Familien in Gütersloh profitieren vom beitragsfreien dritten Kindergartenjahr – CDU fordert Änderung – Land muss Zusagen einhalten
 
Nicht alle Gütersloher Eltern profitieren vom beitragsfreien dritten Kindergartenjahr in Nordrhein-Westfalen. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh fordert eine Änderung der Elternbeitragssatzung, um sicherzustellen, dass die Entlastung allen Familien zu Gute kommt. Das Land sei allerdings in der Pflicht, seine Zusagen einzuhalten und den Kommunen die entfallenden Beiträge in voller Höhe zu erstatten.
Zum Hintergrund:
Der Besuch des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung ist ab sofort beitragsfrei – so hat es der nordrhein-westfälische Landtag kurz vor der Sommerpause beschlossen. Doch in Gütersloh profitieren die Eltern nur zum Teil von der neuen Regelung. Der Grund liegt in der hier bereits geltenden Beitragsbefreiung von Geschwisterkindern: Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung oder werden in Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule betreut, so müssen die Eltern in Gütersloh bisher nur für ein Kind – und zwar für das mit dem höchsten Beitrag – zahlen. Wenn jetzt für ein Kind kein Beitrag fällig wird, weil es das letzte Kindergartenjahr besucht, dann ist automatisch das Geschwisterkind das Kind mit dem höchsten Beitrag. Für diese Eltern ändert sich also nichts: Sie zahlen noch immer für ein Kind, so wie vorher auch. Die vom Landesgesetzgeber vorgesehene Erleichterung kommt nicht bei ihnen an.
 
Aus Sicht der CDU soll dieser Zustand schnellstmöglich behoben werden. Fraktionschef Heiner Kollmeyer: „Die Geschwisterkindbefreiung muss selbstverständlich auch dann gelten, wenn eines der Kinder das letzte Kindergartenjahr besucht.“ Nur dann würden alle Eltern von der neuen Landesregelung profitieren. Die Elternbeitragssatzung müsse entsprechend geändert werden.
Hinzu käme, dass das Land den Kommunen die entfallenden Beiträge aus dem letzten Kindergartenjahr erstatten will. Bei Beibehaltung der bestehenden Regelung würde die Stadt also auf Kosten der betroffenen Eltern deutlich höhere Einnahmen erzielen als bisher. Kollmeyer: „Das ist nicht im Sinne einer familienfreundlichen Politik für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.“
 
Das Land ist in der Pflicht. Die Änderung der Beitragssatzung stünde allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Land seine Zusagen auch tatsächlich einhält und die entfallenden Elternbeträge in voller Höhe erstattet. Kollmeyer: „Wenn die Landesregierung ihre Zusage nicht einhält, dann kommt die Geschwisterkindbefreiung wieder auf den Prüfstand.“ Die Haushaltskonsolidierung habe für die CDU nach wie vor Priorität. Man werde aber keine Landesmittel, die Familien entlasten sollen, stattdessen dem städtischen Haushalt zuführen.