CDU-Fraktionschef Brinkhaus warnt vor weiterer Zersplitterung der Räte (18.12.08)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. „Damit wird der Zersplitterung von Kommunalparlamenten Tür und Tor geöffnet“ kommentiert der Gütersloher CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus das Urteil in einer Mitteilung seiner Partei.
Im Gütersloher Rat arbeite man momentan mit Vertretern von sechs Gruppierungen und einer unabhängigen Ratsfrau. „Das mag demokratischen Charme haben. Die Grenze der Arbeitsfähigkeit ist damit allerdings erreicht“, so Brinkhaus. Viele kleine Parteien verhinderten keine stabile Mehrheiten. „Für den Fraktionschef ergibt sich daraus: „Keine stabile Mehrheiten bedeuten keine konsequenten Entscheidungen – keine konsequenten Entscheidungen bedeuten Verlust von Wettbewerbsfähigkeit.“

Mit der Plattform gebe es in Gütersloh glücklicherweise stabile Mehrheitsverhältnisse. Sollte dies nach der Kommunalwahl nicht mehr der Fall sein, „werden wir möglicherweise nur noch Mehrheiten gegen etwas – aber nicht mehr für etwas bekommen“ befürchtet Brinkhaus und weiter: „Es ist für mich schwer vorstellbar, dass man gegebenenfalls die Unterstützung von vier Fraktionen braucht, um in der Stadt etwas zu bewegen. Das wäre für Gütersloh fatal – denn der Wettbewerb der Kommunen um Arbeitsplätze, Einzelhandel und Einwohner wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen.“

An den Nachbarorten im Kreis lasse sich deutlich erkennen, dass überall dort – wo klare Ratsmehrheiten bestehen und Bürgermeister und Rat an einem Strang ziehen – sachlich und konsequent entschieden werde. Ein gutes Beispiel dafür ist für den Fraktionsvorsitzender und CDU-Bundestagskandidaten die erfolgreiche Landesgartenschau in Rietberg.