CDU: Integrationsprozess muss Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger vorausgehen (19.11.07)

Gegen ein allgemeines kommunales Wahlrecht für Migranten aus Nicht-EU-Staaten hat sich jetzt die Gütersloher CDU-Fraktion ausgesprochen. In einer Pressemitteilung im Vorgriff auf die heutige (19.11.) Sitzung des Rates für Integration heißt es: „ Nach Auffassung der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh kann das kommunale Wahlrecht erst am Ende eines nachhaltigen Integrationsprozesses mittels Einbürgerung der hier lebenden Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten stehen.“
Anlass ist die Initiative „Hier, wo ich lebe, will ich wählen“ der Wohlfahrtsverbände, des DGB und der Landesarbeitgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA-NRW) – mit der sich der Integrations-Ausschuss heute beschäftigen wird. „Natürlich sind wir dafür, dass möglichst viele Menschen, die in unserer Stadt leben, auch ein Wahlrecht haben sollen“, erläutert Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus und weiter: „Entscheidend ist für die CDU allerdings, dass Nicht-EU-Mitbürger das Wahlrecht über die Einbürgerung erhalten – denn jede Einbürgerung ist eine Erfolgsgeschichte von Integration.“

Die CDU-Fraktion weist in Ihrer Mitteilung auch darauf hin, dass es laut Bundesverfassungsgericht nicht möglich sei, auf der Bundes- und Länderebene Drittstaatenangehörigen ein Wahlrecht einzuräumen. Entsprechend dürfe das kommunale Wahlrecht keine andere Wertigkeit haben, so die Auffassung der CDU. Zudem sehe man in den Staaten, die für Drittstaatenangehörige ein entsprechendes Wahlrecht eingeführt hätten, dass die Wahlbeteiligung außerordentlich niedrig sei, so Brinkhaus: „Das ist ein Indiz dafür, dass es gut ist, zuerst eine erfolgreiche Integration zu leisten und erst dann das Wahlrecht an jene zu vergeben, die sich klar und eindeutig zu unseren demokratischen Werten, zum Grundgesetz, zu unserer Gesellschaft bekennen und die deutsche Sprache sprechen.“