Die Beitragshöhe ist offen - WB-Interview mit Ursula Doppmeier zum Kinderbildungsgesetz (25.08.07)

Unter obiger Überschrift hat das "Westfalen-Blatt" heute (25.8.) nachfolgendes Interview veröffentlicht:
Gütersloh (WB). Am kommenden Donnerstag wollen Gütersloher Eltern gegen das neue Kinderbildungs-Gesetz (»Kibiz«) demonstrieren. Sie fürchten vor allem Verschlechterungen in den Kindergärten. WB-Mitarbeiterin Claudia Koalenzki fragt die Gütersloher CDU-Landtagsabgeordnete Ursula Doppmeier, wer das neue Gesetz überhaupt braucht.
Artikelansicht aus der Gütersloher Lokalzeitung Artikelansicht aus der Gütersloher Lokalzeitung "Westfalen Blatt".
Schließen Sie definitiv aus, dass Eltern durch das neue Gesetz finanziell noch stärker belastet werden?
Ursula Doppmeier: Das neue Gesetz sieht keine stärkere Belastung der Eltern vor. Der Elternbeitrag von 19 Prozent wurde bereits im vergangenen Jahr festgelegt. Den Kommunen ist es jedoch freigestellt, diesen zu erhöhen. Sie können ihn aber auch beispielsweise auf 16 Prozent senken und die Differenz selbst ausgleichen. Für den Kreis Gütersloh sieht es derzeit so aus, dass der Elternbeitrag nicht erhöht wird. Für einkommensschwache Familien bleibt der Elternbeitrag bei Null.

Eltern fürchten außerdem, dass die Gruppenzahl erhöht, Personal aber abgebaut wird. Welche Auswirkung hat das neue Gesetz auf die Qualität der Kinderbetreuung?
Doppmeier: Das neue Gesetz garantiert die Qualität der Kinderbetreuung. Bei den drei- bis sechsjährigen Kindern stehen pro Gruppe von 20 Kindern zwei Betreuer zur Verfügung. Es steht dem Träger allerdings frei, größere Gruppen zusammenzustellen. Für Kinder von null bis drei Jahren stehen bei einer Gruppengröße von zehn Kindern zwei Betreuer zur Verfügung. Das neue Gesetz ist auch insoweit eine Verbesserung, als dass mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden können sowie für die Nachmittagsbetreuung.

Was spricht gegen das Baden-Württemberger Modell, in dem Drei- bis Zehnjährige gemeinsam lernen?
Doppmeier: In Nordrhein-Westfalen haben wir zwei getrennte Systeme. So sollen Kinder von null bis sechs Jahren in den Tagesstätten betreut werden können. Im Anschluss daran soll es für Kinder von sechs bis zehn die offene Ganztagsschule geben. Das sind zwei Systeme die sich gegenseitig ergänzen. Es sind viele Mittel in die Schulen geflossen, um hier eine Betreuung durch qualifizierte Pädagogen zu bieten.

Das Gesetz zielt auf offene Ganztagsschulen ab. Da es diese derzeit nicht überall gibt: Wie sehen die Alternativen in der Übergangszeit aus?
Doppmeier: Eine Betreuung der Schulkinder in den Kindertagesstätten wird es noch bis zum Jahr 2012 geben. Wenn es nach dieser Übergangslösung von fünf Jahren noch Gebiete ohne Ganztagsschulen gibt, werden hier Ausnahmeregelungen greifen.

Kleine Reform, große Aufregung. Warum wird das Gesetz überhaupt geändert?
Doppmeier: Das neue Gesetz schafft weitaus größere Reformen. Sie sind nur nicht bekannt. Zum Beispiel können Eltern künftig entscheiden, wieviele Stunden sie für ihr Kind buchen. Ferner geben wir jährlich 325 Euro pro Kind für Sprachförderung aus. Das ist neu. Ebenso, dass eingruppige Kindergärten jährlich mit 15 000 Euro unterstützt werden, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten erhalten pro Jahr ebenfalls 15 000 Euro. Neu ist auch, dass die Jugendhilfe zusammen mit dem Träger die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten festlegt. Und die richtet sich nach dem Bedarf der Eltern.