Chancen für Klinik-Verbund im Kreis weiter gesunken - Ravensberg muss juristische Niederlage hinnehmen und peilt Kooperation mit Bielefeld an (23.05.07)

Unter obiger Überschrift berichtet die "Neue Westfäliche":
Gütersloh (raho/mf). Es gibt immer mehr Anzeichen dafür, dass die vom Städtischen Klinikum angepeilte Fusion mit dem Klinikum Ravensberg (Halle/Versmold) doch nicht zustande kommt. Zwar hatte der Aufsichtsratsvorsitzende der benachbarten Einrichtung, Steinhagens Bürgermeister Klaus Besser (SPD), noch vor wenigen Wochen andere Ambitionen vehement dementiert. Jedoch äußerte sich der Rechtsbeistand von Ravensberg gestern in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden völlig anders. Demnach sei der Kooperationsvertrag mit Bielefeld so gut wie unter Dach und Fach. Präzisere Stellungnahmen waren auf Nachfrage freilich nicht zu erhalten.
Güterslohs Krankenhausdezernent Klaus Wigginghaus sagte, er habe von derartigen Verträgen keine Kenntnis. Ziel der Stadt sei es weiterhin, gemeinsam mit Ravensberg eine vernünftige, kreisweite Lösung auf kommunaler Ebene hinzubekommen. Anschließend seien für das gemeinsame starke Haus weitere Kooperationen erstrebenswert.

Eher geschwächt ist allerdings die Position von Ravensberg nach der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es hat die geplante Frührehabilitation im Krankenhaus Versmold mit 50 Betten deutlich in Frage gestellt, indem es den entsprechenden Feststellungsbescheid der Bezirksregierung aufgehoben und zugleich einer Klage des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld (früher Gilead) stattgegeben hat. Die zuständige Kammer stellte fest, dass zwischen beiden Häusern eine Auswahlentscheidung hätte getroffen werden müssen. Das Bettenangebot in Bielefeld sei jedoch überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Auf der NW-Kreisseite wird der Bericht fortgeführt:
Versmolder Krankenhaus auf der Kippe - Gericht gibt Bielefelder Kliniken im Streit um Frührehabilitation Recht / Feststellungsbescheid aufgehoben
Kreis Gütersloh/Minden. (mf/raho). Vor fünf Wochen der schwere Dämpfer für das Städtische Klinikum Gütersloh im Streit um Betten und Abteilungen, und gestern die juristische Niederlage für seinen Fusions-Wunschpartner: Das Verwaltungsgericht Minden hat gestern den Feststellungsbescheid der Bezirksregierung für eine Frührehabilitation mit 50 Betten am Versmolder Standort des Klinikums Ravensberg aufgehoben.

Die Zukunft des Versmolder Krankenhauses steht damit mehr denn je in Frage. Denn die Frühreha war die einzige für Versmold vorgesehene Station im Krankenhausplan.

Das Gericht gab der Klage der Evangelische Krankenhäuser Bielefeld gGmbH statt. Die wehrt sich gegen den Bescheid, weil sie selbst Betten für Frührehabilitation beantragt hat. Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Diekmann bemängelte die Entscheidung des zuständigen Ministeriums in Düsseldorf, aus der der Feststellungsbescheid der Bezirksregierung hervorging. „Das Ministerium hätte das Konkurrenzangebot aus Bielefeld mit einbeziehen müssen oder zumindest begründen müssen, weshalb die Entscheidung für Versmold fiel“, so Richter Diekmann.

Nichts dergleichen finde sich in den Akten. Im Gegenteil: Die Absage für Bielefeld sei lediglich damit begründet worden, dass bereits eine Frühreha in Versmold geplant sei. „Demnach hat offensichtlich eine Konkurrenzsituation vorgelegen“, so der Richter.

50 Planbetten für Frührehabilitation sind für Versmold vorgesehen gewesen. Zehn Millionen Euro will das Land in das Projekt investieren – Zeitpunkt offen. Je länger die juristische Auseinandersetzung um die Frühreha dauert, desto später dürfte das Geld fließen.

Die Evangelischen Krankenhäuser Bielefeld hatten erstmals bereits im Jahr 2001 42 Betten für Frühreha beantragt. Düsseldorf aber hatte diese Pläne einige Zeit später abgelehnt mit Verweis auf Versmold.

Das Gericht machte früh klar, wohin es tendierte. Es verwies auf die Entscheidungen in der Auseinandersetzung zwischen dem Städtischen Klinikum Gütersloh und dem St.-Vinzenz-Hospital Wiedenbrück sowie dem St.-Elisabeth-Hospital Gütersloh um die Ausweisung einer Unfallchirurgie sowie von HNO-Betten am „Städtischen“. Da hatte es die Feststellungsbescheide wegen fehlender Begründungen ebenfalls aufgehoben (NW vom 18. April).

Richter Diekmann bezeichnete das Zustandekommen der Frühreha-Zusage an Versmold als ungewöhnlich. Der Vorschlag sei vom Ministerium gekommen. Das Krankenhaus selbst habe nie einen Antrag gestellt, was der übliche Weg sei.

Die Kammer äußerste sich skeptisch gegenüber einer Frühreha in Versmold. „Die Ausweisung einer Großabteilung mit 50 Betten ohne eine einzige weitere Fachabteilung im Haus ist kaum nachzuvollziehen.“ Patienten müssten aufwändig aus benachbarten Krankenhäusern nach Versmold verlegt werden. Die Evangelischen Kliniken würden sich aufgrund ihres umfangreichen Angebots eher aufdrängen. Doch sei dies nur ein Eindruck des Gerichts, nicht aber richtungweisend für einen neuen Bescheid des Landes.

Heiner Meyer zu Lösebeck, Berater des Klinikums Ravensberg, verteidigte dessen Konzept. Patienten für eine Frühreha zu verlegen, sei vielerorts üblich: „Und schließlich sind ja auch die Abteilungen der Evangelischen Krankenhäuser Bielefeld nicht alle an einem Standort.“

Klaus Besser, Aufsichtsratschef des Klinikums Ravensberg, nahm die Aufhebung des Bescheids gelassen hin: „Ich sehe keine Gefahr für die Frühreha in Versmold.“ Nun müsse eben ein korrekt begründeter Bescheid erstellt werden. Besser befürchtet offenbar nicht, dass das Land seine Entscheidung zugunsten Bielefelds abändert.