Städtisches Klinikum wird gemeinnützige GmbH - Rückwirkend zum 1. Januar 2007 – große Ratsmehrheit stimmte für Umwandlung (01.04.07)

Zum Ratsbeschluss, das Städtische Klinikum in eine gGmbH umzuwandeln, teilte der Pressedienst der Stadt gestern unter obiger Überschrift mit:
Gütersloh (gpr). Das Städtische Klinikum Gütersloh soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 gemeinnützige GmbH werden. Der Rat der Stadt stellte jetzt mit großer Mehrheit die Weichen für eine konkurrenzfähige Zukunft des 430-Betten-Hauses. Kündigungsschutz und Mitarbeiterrechte werden in einem Personalüberleitungsvertrag gewahrt, dem die Belegschaft des Hauses bereits vor einigen Wochen zugestimmt hatte. Weiterhin werden Grundstücks- und Vermögenswerte auf die neue GmbH übertragen, um dauerhaft die Basis für die wirtschaftliche Existenz zu gewährleisten und die Möglichkeit weiterer räumlicher Entwicklung zu sichern. Mit der GmbH-Gründung ist auch die Möglichkeit verbunden, Kooperationen mit anderen Häusern gesellschaftsrechtlich umzusetzen.
„Der Übergang in eine gemeinnützige GmbH entspricht den Zielen, die wir mit dem städtischen Klinikum immer verfolgt haben,“ erklärt dazu Dr. Klaus Wigginghaus als zuständiger Beigeordneter. „Die Gemeinnützigkeit gewährleistet, dass die Gewinne – anders als bei privaten Organisationsformen – in jedem Fall komplett wieder dem Haus und damit der optimalen Versorgung der Bevölkerung in Stadt und Region zu Gute kommen.“

Im Rat liess der Ausschussvorsitzende Claus-Dieter Hucke nochmals die Diskussion um die Überleitung Revue passieren: „Heute können wir mit gutem Gewissen vernünftige Verträge beschließen.“ Er verwies darauf, dass das Haus statt eines prognostizierten Defizits 2006 einen Überschuss erarbeiten konnte und appellierte dringend vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen der vergangenen Wochen, „es nun in Ruhe arbeiten zu lassen.“

Die Geschäftsführung des Klinikums wurde vom Rat dem bisherigen Geschäftsführer Ingo Engelmeyer übertragen. Dem Aufsichtsrat werden sechs später zu bestimmende Ratsmitglieder, zwei Beschäftigtenvertreter und ein Vertreter der Stadtverwaltung angehören.
Die FDP-Fraktion stimmte gegen den Grundsatzbeschluss, die Vertreter der UWG enthielten sich der Stimme.