Kündigungsschutz weiter umstritten - Weichenstellung für das Klinikum (20.02.07)

Unter obiger Überschrift berichtet "Die Glocke":
Von GERRIT DINKELS Gütersloh (gl). Hinter verschlossenen Türen will der Klinikumsausschuss heute Abend die Weichen stellen für die Umwandlung des Städtischen Klinikums in eine gemeinnützige GmbH. Die Verträge sind fertig. Umstritten ist weiterhin die Dauer des Kündigungsschutzes.
Knackpunkt ist der Personalüberleitungsvertrag, einer von insgesamt vier Verträgen, die heute Abend auf dem Tisch des Sitzungszimmers liegen. Darin werden die Rechte der knapp 850 Beschäftigten festgeschrieben. Ihnen sollen durch die Umwandlung keine Nachteile entstehen. Die Arbeitsverträge behalten demnach ihre Gültigkeit, und die neue Gesellschaft tritt dem Kommunalen Arbeitgeberverband bei, wie bereits berichtet. Damit werden Tarife des öffentlichen Dienstes gewährleistet.

Für Diskussionen sorgt aber die Dauer des Kündigungsschutzes. Der Personalratsvorsitzende Hermann Lichtsinn hatte eine Frist bis Ende 2011 gefordert, fünf Jahre wie damals bei den Stadtwerken. In der aktuellen Vertragsversion ist 2009 festgeschrieben. Für die Jahre 2010 bis 2011 soll eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat unterzeichnet werden, wonach der in dieser Zeit bei betriebsbedingten Kündigungen zu konsultieren ist.

Das geht den Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen zu weit. CDU-Fraktionschef Rudolf Bolte sagte der „Glocke“, man wolle sich nicht länger festlegen als bis zum Ende der Übergangsphase für das neue Abrechnungssystem (Fallpauschalen). Das wäre 2009. Ein Kompromiss sei möglich, aber „wir wollen das offenhalten“. Er hoffe auf eine Lösung.

Grünen-Fraktionssprecher Hans-Peter Rosenthal sagte auf Anfrage, man sei dem Begehren des Personalrats in vielen Punkten, wie der Zahl der Aufsichtsratssitze und der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, entgegengekommen. Auch drei statt zwei Jahre Kündigungsausschluss sei ein Entgegenkommen. Rosenthal: „Das ist zu vertreten, reicht dann aber auch aus.“ Die Belegschaft könne damit „gut leben“.

Für die SPD ist die Sache klar. „Wir werden den Verträgen, so wie sie vorliegen, zustimmen“, sagte die Fraktionsvorsitzende Ingrid Tiedtke- Strandt. Maßgabe sei, dass „die Rechte der Mitarbeiter weitgehend gesichert sind“.

Die neue Gesellschaft soll den Namen Klinikum Gütersloh gGmbH erhalten. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadt. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Geschäftsziel ist die Gesundheitsversorgung für die Stadt, den Kreis und das Umland. Dritte können als Gesellschafter aufgenommen werden. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Der Stadtrat stellt sechs Mitglieder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl. Dem Gremium gehört außerdem das Stadtoberhaupt oder ein Beamter oder Angestellter aus dem Rathaus an. Zwei Sitze entfallen auf die Mitarbeiter. Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert die Geschäftsführung. Bei Rechtsstreitigkeiten und Vermögensfragen ist er zu konsultieren. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Gesellschaft kann einen oder mehrere hauptamtliche Geschäftsführer bestellen. Gemeinsam mit dem Ärztlichen Direktor, dem Pflegedirektor und dem Kaufmännischen Direktor bildet der Geschäftsführer die Betriebsleitung. Trotz vereinzelter Kritik aus Reihen der Politik besteht kaum ein Zweifel, dass der bisherige Kaufmännische Geschäftsführer Ingo Engelmeyer auch Geschäftsführer der neuen gGmbH wird. Der Ärztliche Direktor ist nicht hauptamtlich und wird für jeweils vier Jahre bestimmt. Der Pflegedirektor wird hauptamtlich ernannt.

Der Personalrat muss dem Paket zustimmen oder innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Der Stadtrat soll laut Zeitplan am 30. März entscheiden.