Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Belegung einer vierten Gütersloher Sporthalle für die Flüchtlingsunterbringung
Vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme der „vierten“ Sporthalle für die Flüchtlingsunterbringung in Gütersloh ab Anfang Januar 2016, stellt sich für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh jetzt die Frage, wie angesichts der Tatsache, dass kurzfristig keine nennenswerten Wohnraumkapazitäten am Gütersloher Wohnungsmarkt angemietet werden können, und die Errichtung von neuen Flüchtlingsunterbringungsmöglichkeiten auf Basis der Ratsbeschlüsse vom letzten Freitag einige Monate in Anspruch nehmen wird, eine Inanspruchnahme von weiteren Sporthallen verhindert werden kann? Die CDU Gütersloh fordert deshalb vom Land NRW eine landesweit gerechtere und auf die örtlichen Verhältnisse rücksichtnehmende Zuweisung von Flüchtlingen (die hier zuständige Behörde im Auftrage des Landes NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg).