Die Stadt Gütersloh hat als Planungsgrundlage für weitere Stadtentwicklung den Flächennutzungsplan 2020 im Jahr 2007 verabschiedet. Für die gewerbliche Entwicklung waren in Spexard drei Gebiete verortet worden, unter anderem der Bereich, der sich zwischen der Straße „Am Hüttenbrink“ und der Autobahn A2 erstreckt.
Der CDU- Ortsverband war sich seiner Verantwortung für die Gesamtstadt Gütersloh deutlich bewusst und hat der Ausweisung des Gebietes am Hüttenbrink damals zugestimmt. Bedingung war jedoch, dass ein Lärmschutz entlang der Autobahn bis zur Auffahrt an der Verler Straße errichtet wird. Außerdem sollte der anfallende Verkehr nicht über den Hüttenbrink abgeführt werden. Verwaltung legte so im FNP 2020 fest, den Verkehr über eine Brücke über die A2 auf den Berensweg abfließen zu lassen.